Betäubungsmittelstrafrecht

Strafverteidigerin

Isabell Körner

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

Das Betäubungsmittel-Gesetz

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden in Deutschland grundsätzlich hart sanktioniert. Die teils völlig überhöhten Strafdrohungen sind vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil das BtMG sämtliche Substanzen über einen Kamm schert. Man braucht sicher kein Drogensympathisant zu sein, um zu erkennen, dass es einen Unterschied macht, ob jemand 75 g Haschisch (mit einem THC-Anteil von mehr als 7,5 g) zum Eigenkonsum aus Holland mitbringt, was etwa einem Eigenverbrauchsvorrat für einen Monat bei täglichem Gebrauch entspricht, oder aber 25 kg Heroin aus der Dominikanischen Republik zum Weiterverkauf einfliegt. Beides fällt aber unter Einführen einer nicht geringen Menge und soll nach dem Willen des Gesetzgebers mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren bestraft werden. Dass allein wegen dieser enormen Diskrepanzen im Unrecht die Beauftragung eines strafrechtlich spezialisierten Anwaltes mit langer Berufserfahrung ratsam ist, versteht sich von selbst.

Exkurs:

Drogen und Doppelmoral der  Gesellschaft

Über das alte Preußen, die Gewaltenteilung und die Frage, weswegen der Besitz von Cannabis, Marihuana oder Haschisch zum Eigenkonsum noch immer unter Strafe steht