Geldwäsche
Strafverteidiger
Sven Schnitzer
Isabell Körner
Fachanwälte für Strafrecht
„§261 StGB ist eine Strafvorschrift, die praktisch jeden als Täter verdächtig macht, der am Wirtschaftsleben teilnimmt. Die Wahrscheinlichkeit, dass jeden Tag zwei Drittel aller Deutschen mindestens eine Tat der Geldwäsche begehen, ist 100 Prozent.“
(Prof. Dr. Th. Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D.)
Verdacht der Geldwäsche
Sie erhielten eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung oder Ihnen widerfuhr die Freude einer Durchsuchung (sollte diese gerade stattfinden, finden Sie hier Verhaltensregeln).
Nun sind Sie auf der Suche nach Informationen darüber,
- was Geldwäsche eigentlich ist,
- wie und weswegen gerade Sie in den Fokus der Ermittler kamen,
- welche Konsequenzen durch das Ermittlungsverfahren als solches drohen und mit welcher (Geld-, Bewährungs-,Vollzugs-) Strafe Sie im Falle einer Verurteilung rechnen müssen,
- ob Sie einen Verteidiger hinzuziehen sollten und
- falls ja, welcher Verteidiger die beste Wahl wäre und was er kostet.
Was ist Geldwäsche, §261 StGB?
Geldwäsche ist das Besitzen, Erlangen, Weitergeben oder Verstecken eines Gegenstandes, der aus irgendeiner Straftat stammt.
Klingt einfach, ist es auch. Man muss jetzt noch wissen, was sich die Strafrechtspraxis unter „Gegenstand“, „aus irgendeiner Straftat“ und „stammt“ vorstellt, dann sieht man noch schärfer:
Wieso werde ich verdächtigt?
Sie werden verdächtigt, allerdings sind nach der Gesetzeskonzeption alle – außer Strafverteidiger – verdächtig.
Welche Folgen / Strafe droht mir?
Im Falle einer rechtskräftigen (!) Verurteilung richtet sich die Sanktion danach, ob die Geldwäschehandlung vorsätzlich oder leichtfertig begangen worden ist.
Für die vorsätzliche Geldwäsche kann Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe verhängt werden.
Brauche ich einen Anwalt?
Kein seriöser Verteidiger wird Interesse daran haben, Ihnen seine Dienste aufzudrängen, wenn Sie diese nicht benötigen, sondern sie nur deshalb in Anspruch nehmen, weil sie schlichtweg Angst haben, da Sie mit Staatsanwaltschaft und (Straf-)Gericht keinen regelmäßigen Umgang pflegen.
Welcher Verteidiger ist der beste ?
Ein Anwalt nähert sich dem Ideal des für Sie besten, wenn er folgende Kriterien erfüllt:
Verhaltensregeln bei Durchsuchung
Voraussetzung für eine Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume ist laut der Strafprozessordnung lediglich ein sogenannter Anfangsverdacht – und der ist hinsichtlich der leichtfertigen Geldwäsche allgegenwärtig.
Vermögensarrest
Wenn gegen Ihr Vermögen der Arrest angeordnet wurde, wird eine dagegen gerichtete Beschwerde Ihrer Verteidigung Erfolg haben, wenn
- der Inhalt der Arrestanordnung unvollständig ist,
- Fehler im Verfahren der Anordnung des Vermögensarrestes unterlaufen sind,
- von den Ermittlern zu Unrecht ein Anfangsverdacht einer rechtswidrigen Straftat angenommen wurde,
- die Ermittler konkreten Anhalstpunkte und ein Erfordernis für die vorläufige Vermögenssicherung nicht nachvollziehbar darlegen können,
- der Arrest nach Umfang und Dauer nicht (mehr) verhältnismäßig ist,
- der Arrest nicht in angemessener Zeit vollzogen wurde („Haltbarkeit“ ähnlich wie bei einem Durchsuchungsbeschluss).
Compliance
und die Unangreifbarkeit wirtschaftlichen Handelns
Hohe Geldbußen und Imageschäden drohen Unternehmen bei Verstößen gegen Meldepflichten.
Risikofaktoren wie komplexe Firmengeflechte, intransparent scheinende Transaktionen, exponierte politische Personen und deren familiäres Umfeld rücken die Agierenden in den Fokus der Ermittlungsbehörden.
Welche Möglichkeiten der Straffreiheit bietet die Selbstanzeige?
Eine individuelle Risikoanalyse und Beratung wirkt die Entstehung eines Anfangsverdachtes entgegen.