Sexueller Missbrauch –
Was tun als falsch Beschuldigter?

Vorladung

Sie haben gerade eine Vorladung als Beschuldigter aus dem Briefkasten genommen, in der Ihnen eine bestimmte Kriminaldirektion eines Polizeipräsidiums mitteilt, Sie sollen sich zu einer bestimmten Stunde eines bestimmten Tages zu einer Vernehmung einfinden.

Gehen Sie nicht zum Vernehmungstermin! Rufen Sie auch nicht dort an. Weder, um den Termin abzusagen, noch, um Erkundigungen einzuholen, wer, wann, weswegen, aufgrund welcher Vorfälle Strafanzeige gegen Sie erstattet habe.

Durchsuchung

Möglicherweise ist auch gerade bei Ihnen durchsucht worden mit der Begründung, Sie stünden im Verdacht, ein Kind sexuell missbraucht zu haben, weswegen zu vermuten sei, dass man auf Ihren Speichermedien kinderpornografische Inhalte allgemeiner Art oder solche Inhalte, die den Kontakt zu dem angeblich missbrauchten Kind oder gar die sexuellen Handlungen unmittelbar belegen, auffinden werde.

Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss, sagen Sie nichts und richten sich bei aktuell andauernder Durchsuchung nach den hier verlinkten Regeln im Falle einer Durchsuchung beim Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB.

Hirnblockade

Es nutzt Ihnen wenig, wenn ich hier über die zerstörerische Wirkung des Verdachtes „sexueller Missbrauch von Kindern“ philosophiere oder Ihnen den Gesetzeswortlaut der einschlägigen § 176, a, b und c StGB hinschreibe und seitenweise aufzähle, was der Bundesgerichtshof und diverse Oberlandesgerichte in den letzten 70 Jahren schon alles als „sexuelle Handlung“ bewertet haben, was nicht und was beinahe.

Die schiere Strafdrohung lähmt Ihre Gedanken – und gerade das ist jetzt am wenigsten hilfreich, für Sie selbst und für Ihren Verteidiger – denn der braucht präzise Informationen von Ihnen.

Motivanalyse

Damit ein erfahrener Verteidiger das Grundgerüst einer erfolgreichen Verteidigung gegen den unberechtigten Vorwurf des Missbrauches eines Kindes aufbauen kann, muss Folgendes notwendigerweise mit Ihrer Hilfe als Beschuldigtem geklärt werden:

Kennen sich Beschuldigter und Anzeigender (Anzeigender muss nicht unbedingt das angeblich missbrauchte Kind sein)? Wenn ja, woher und seit wann?
Welche Beziehung bestand zwischen beiden und welche Beziehungen bestanden zwischen den Personen in ihrem Umfeld?

In der aussagepsychologischen Fachliteratur gibt es Stimmen, die diese Motivanalyse kritisch sehen wegen der grundsätzlichen Problematik, die Nicht-Existenz eines Sachverhaltes – des sexuellen Missbrauchs – mittels psychodiagnostischer Methoden nachzuweisen.

Natürlich ist es in manchen Konstellationen eine Herausforderung, im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse einer Zeugenaussage reliable und valide Indikatoren für die Motivlage eines Zeugen zu finden, ohne dabei in alltagspsychologische Spekulationen („Küchenpsychologie“) abzugleiten.

Kooperation

Bei der Aufarbeitung des Sachverhaltes, der dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes zugrunde liegt, kehrt der Beschuldigte oft sein Innerstes nach außen, er kommt nicht umhin, dem Verteidiger detailliert von den verdachtsrelevanten Familien- oder Bekanntschaftsverhältnissen zu berichten.

Dazu ist ein Vertrauensverhältnis zwischen beiden nötig, so dass neben den formalen Voraussetzungen, die ein Verteidiger erfüllen muss, um überhaupt geeignet zu sein, zwischen beiden die Chemie stimmen muss.

Ich verteidige niemanden, dessen Art mir unsympathisch ist und Sie lassen sich von niemandem verteidigen, den sie unerträglich finden. Im Zweifel hat man nämlich mehrere Jahre miteinander zu tun.

Einen Fall des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs übernahm ich 2013 nach einer Verurteilung zu vier Jahren Freiheitsstrafe, im Juni 2022 schloss ich ihn nach einer gewonnenen Revision vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe mit einer Bewährungsstrafe vor dem Landgericht Baden-Baden ab.

So begleitete ich den Mandanten zehn Jahre seines – und meines – Lebens.

Was also tun?

Nehmen Sie den Vernehmungstermin nicht wahr, schweigen Sie auch im Durchsuchungsfall eisern – egal, wie unschuldig Sie sind oder für wie unschuldig Sie sich halten!

Suchen sie einen Verteidiger, der Erfahrung hat (und nicht nur behauptet, er hätte sie), zu dem Sie Vetrauen und mit dem Sie eine Kommunikationsbasis haben.

Und dann hoffen Sie, dass ihm das auch so mit Ihnen geht, er freie Kapazitäten hat und Ihr Mandat übernimmt.