Ihr Verteidiger ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern Fachanwalt für Strafrecht.
Der Titel „Fachanwalt“ ist durch die Fachanwaltsordnung geschützt, er wird von den Rechtsanwaltskammern nach schriftlicher Prüfung und Nachweis einer bestimmten Anzahl von Mandaten und Hauptverhandlungstagen verliehen.
Aber Vorsicht! Da die geforderten 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem höheren Gericht auch zählen, wenn man sie ohne eigenen Beitrag als Sicherungsverteidiger „abgesessen“ hat, sollten Sie sich genau anschauen, wo der fachliche Schwerpunkt des Verteidigers liegt.
Spezialist / Experte für Geldwäscheverfahren
Als „Spezialist in Geldwäscheverfahren“ oder „Experte für Geldwäschevorwürfe“ darf sich jeder Strafverteidiger bezeichnen.
Experte auf einem Gebiet ist man im Allgemeinen nach mindestens einem Dutzend Berufsjahren. Wer die noch nicht hat, ist allenfalls auf dem Weg zum Experten.
Spezialisiert auf Geldwäscheverfahren ist ein Anwalt nach dem allgemeinen Verständnis dann, wenn die Verteidigung in solchen Verfahren den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet.
Berufserfahrung
Es mag fleißige Junganwälte geben, die sich jedes Falles der Geldwäsche interessiert annehmen.
Die größte Wissbegier kann jedoch eine dutzende Jahre zählende Berufserfahrung nicht ersetzen.
Wer über eine solche verfügt, ist alleine in der Lage, Ihnen ein breites Spektrum an Verteidigungskonzepten zu präsentieren, weil er sie über die Jahre entwickelt, verfeinert, austariert, erweitert, modifiziert hat.
Nur er kann Ihnen aus seiner Verteidigungserfahrung heraus verlässliche Auskunft geben, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich diese oder jene Verteidigungsstrategien auf diese oder andere Weise auswirkt.
Strafverteidiger Sven W. Schnitzer, Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Strafrecht
Ich bin seit 1994 in Frankfurt am Main zugelassener Strafverteidiger, seit 18 Jahren Fachanwalt für Strafrecht und verteidige seit 1997 Geldwäscheverfahren. Seit 2006 – also seit 16 Jahren – liegt mein Verteidigungsschwerpunkt in Geldwäsche- und Vermögensarrestverfahren.