Drei-Phasen-Modell

Drei Phasen

Das von der amerikanischen Zollbehörde entwickelte Drei-Phasen-Modell ist das bekannteste Geldwäsche-Modell. Es besteht aus „placement stage“, „layering stage“ und „integration stage“:

Platzierung/Einschleusung ("placement")

Die physisch erlangten Bargeldmengen (oder anderes durch Straftaten Erlangtes als Bargeld) werden beseitigt, indem sie in andere Wertträger transformiert werden, etwa Edelmetalle oder Luxusgüter.  So werden sie in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust. Das kann geschehen durch Wechsel kleinerer Scheine in größere Banknoten oder Umwandlung von Bar- und Buchgeld.
Dabei werden oft sog. gate-keeper eingesetzt, also Personen oder Institutionen, die Zugang zum legalen Wirtschaftskreislauf verschaffen, beispielsweise Banken, Notare, Wechselstuben oder Händler hochwertiger Güter. 

Verschleierung ("layering")

Durch – teilweise zahlreiche – Transaktionen im legalen Finanzsystem wird die Verbindung der Vermögenswerte mit ihren zugrundeliegenden Straftaten  verwischt. Dabei werden fiktive Papierspuren („paper trails“, etwa Überweisungsbelege) erstellt, um die wahren Papierspuren möglichst mehrfach zu unterbrechen.

Der Geldwäscher Law Kim Man baute ein Kontonetz von 360 Konten bei Banken mit 110 verschiedenen Kontoinhabern auf, über die er die zu waschenden Gelder transferierte. Sein eigener Name erschein bei keinem einzigen dieser 360 Konten. Die von ihm genutzte Bank of Credit and Commerce International (BCCI) hatte auf Identifizierungen verzichtet und auf Betreiben Laws Konten auf teilweise Namen eröffnet, von denen manche nach wenigen Tagen wieder aufgelöst wurden, demnach nur für wenige Transaktionen genutzt wurden.

Integration

Die betreffenden Vermögenswerte werden so nachhaltig in den legalen Wirtschaftskreislauf integriert, dass sie nicht mehr mit illegalen Geschäften in Verbindung gebracht werden können und von dem Geldwäscher oder eine von ihm gesteuerte Organisation unbeschränkt über sie verfügen kann. Das gewaschene Kapital wird derart investiert, dass es ausschließlich mit legalen Geschäften in Verbindung gebracht werden kann. So werden etwa mit den Investitionen erlangte Renditen korrekt versteuert, um die legale Geschäftstätigkeit nach außen zu demonstrieren.
Nach der Intergration ist der Nachweis einer illegalen Herkunft der investierten Gelder (oder Gegenstände) für Ermittlungsbehörden am schwierigsten, weil die Distanz zum ursprünglich illegal Erlangten am größten ist. 
Das hat zur Folge, dass Beschulidgte ganz anderer Straftaten mit strafprozessualen Maßnahmen überzogen werden, wenn bei Ihnen Vermögenswerte festgestellt werden, deren legale Herkunft den Ermittlungsbeamten schlichtweg nicht vorstellbar ist.

Unser im Sexualstrafrecht tätiger Kollege verteidigte einen solchen Fall, in dem wegen des Verdachtes des Besitzes von Kinderpornografie durchsucht wurde und Geldnoten im Wert von 21.000 Euro beschlagnahmt wurden, weil die durchsuchenden Polizeibeamten und samt Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Bamberg einen solchen Betrag bereits verdächtig fanden, ohne allerdings näher begründen zu können, aus welcher rechtswidrigen Tat der Betrag herrühre. Die Generalstaatsanwaltschaft ordnete auf unsere Beschwerde die Herausgabe des Geldes an. Hier können Sie den Fall nachlesen.