Eine Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume, Vermögensarrest oder auch schlicht die Vorladung zu einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung wegen eines Geldwäscheverdachtes wecken das dringende Bedürfnis einer umfassenden strafrechtlichen Einschätzung der persönlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Situation.
In einem Telefonat mit den Fachanwälten Schnitzer oder Trauterman wird zeitnah ein Besprechungstermin vereinbart.
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