Sexualstrafrecht – Fremdsuggestion

Schein-Erinnerungen

Scheinerinnerungen (auch „Pseudoerinnerungen“) werden entweder durch Autosuggestion oder Fremdsuggestion erzeugt. 

Scheinerinnerungen (auch „Gedächtnisillusionen“ genannt) sind Darstellungen von fiktiven, also nicht tatsächlichen Episoden (z. B. Missbrauch in der Kindheit oder Jugend), von denen die Aussageperson selbst aber annimmt, sie hätten sich tatsächlich so zugetragen, obwohl das nicht der Fall ist.

Schein-Erinnerun-gen

Scheinerinnerungen (auch „Pseudoerinnerungen“) werden entweder durch Autosuggestion oder Fremdsuggestion erzeugt. 

Scheinerinnerungen (auch „Gedächtnisillusionen“ genannt) sind Darstellungen von fiktiven, also nicht tatsächlichen Episoden (z. B. Missbrauch in der Kindheit oder Jugend), von denen die Aussageperson selbst aber annimmt, sie hätten sich tatsächlich so zugetragen, obwohl das nicht der Fall ist.

Lüge

Diese Scheinerinnerungen sind also keine Lügen, da die Zeugen nicht bewusst die Unwahrheit sagen.

Von unbeabsichtigten Irrtümern unterscheiden sich Scheinerinnerungen dadurch, dass Irrtümer im Allgemeinen eher einzelne Details einer ansonsten im Kern zutreffenden Sachverhaltsdarstellung betreffen, während Zeugenaussagen, denen Scheinerinnerungen zugrunde liegen, vollständig fiktive Ereignisse beinhalten.

Fremdsuggestion

Suggestive Prozesse im Sinne einer Autosuggestion, die eher ältere Jugendliche und Erwachsene betreffen, habe ich hier ausführlich beschrieben.

Fremdsuggestive Prozesse führen eher bei Kindern und jüngeren Jugendlichen, teilweise aber auch bei Erwachsenen

Fremdsug-gestion

Suggestive Prozesse im Sinne einer Autosuggestion, die eher ältere Jugendliche und Erwachsene betreffen, habe ich hier ausführlich beschrieben.

Fremdsuggestive Prozesse führen eher bei Kindern und jüngeren Jugendlichen, teilweise aber auch bei Erwachsenen

Wissenschaftlicher Beleg

Zahlreiche seriöse Untersuchungen [für wissenschaftlich Interessierte: Ceci, S.J. & Bruck, M. (1993). The suggestibility of the child witness: A historical review and synthesis. Psychological Bulletin, 113, 403-439.] zeigen, dass es erstens möglich ist, unter suggestionsfördernden Bedingungen und unter Anwendung suggestiver Techniken Aussagen über reale Ereignisse zu verändern, so dass diese als nicht mehr zuverlässig angesehen werden können.

Zweitens ist es sogar möglich, bei Kindern unterschiedlicher Altersgruppen sowie bei Erwachsenen Aussagen über Ereignisse zu bewirken, die insgesamt tatsächlich nie stattgefunden haben.

Die beeinflussten „Probanden“ (Zeugen im Sinne der Strafprozessordnung waren es nicht, da die Scheinerinnerungen bei den Studien allein zu Forschungszwecken implantiert wurden und natürlich keine Missbrauchshandlungen, sexuelle Nötigungen oder Vergewaltigung zum Gegenstand hatten) schilderten in den Studien die ihnen suggerierten Episoden mit einer solchen subjektiven Überzeugung, dass davon auszugehen ist, dass sie von deren Realitätsgehalt subjektiv überzeugt sind und in diesem Sinne Scheinerinnerungen entwickelt haben.

Wissenschaft-licher Beleg

Zahlreiche seriöse Untersuchungen [für wissenschaftlich Interessierte: Ceci, S.J. & Bruck, M. (1993). The suggestibility of the child witness: A historical review and synthesis. Psychological Bulletin, 113, 403-439.] zeigen, dass es erstens möglich ist, unter suggestionsfördernden Bedingungen und unter Anwendung suggestiver Techniken Aussagen über reale Ereignisse zu verändern, so dass diese als nicht mehr zuverlässig angesehen werden können.

Zweitens ist es sogar möglich, bei Kindern unterschiedlicher Altersgruppen sowie bei Erwachsenen Aussagen über Ereignisse zu bewirken, die insgesamt tatsächlich nie stattgefunden haben.

Die beeinflussten „Probanden“ (Zeugen im Sinne der Strafprozessordnung waren es nicht, da die Scheinerinnerungen bei den Studien allein zu Forschungszwecken implantiert wurden und natürlich keine Missbrauchshandlungen, sexuelle Nötigungen oder Vergewaltigung zum Gegenstand hatten) schilderten in den Studien die ihnen suggerierten Episoden mit einer solchen subjektiven Überzeugung, dass davon auszugehen ist, dass sie von deren Realitätsgehalt subjektiv überzeugt sind und in diesem Sinne Scheinerinnerungen entwickelt haben.

Wissen-schaftlicher Beleg

Zahlreiche seriöse Untersuchungen [für wissenschaftlich Interessierte: Ceci, S.J. & Bruck, M. (1993). The suggestibility of the child witness: A historical review and synthesis. Psychological Bulletin, 113, 403-439.] zeigen, dass es erstens möglich ist, unter suggestionsfördernden Bedingungen und unter Anwendung suggestiver Techniken Aussagen über reale Ereignisse zu verändern, so dass diese als nicht mehr zuverlässig angesehen werden können.

Zweitens ist es sogar möglich, bei Kindern unterschiedlicher Altersgruppen sowie bei Erwachsenen Aussagen über Ereignisse zu bewirken, die insgesamt tatsächlich nie stattgefunden haben.

Die beeinflussten „Probanden“ (Zeugen im Sinne der Strafprozessordnung waren es nicht, da die Scheinerinnerungen bei den Studien allein zu Forschungszwecken implantiert wurden und natürlich keine Missbrauchshandlungen, sexuelle Nötigungen oder Vergewaltigung zum Gegenstand hatten) schilderten in den Studien die ihnen suggerierten Episoden mit einer solchen subjektiven Überzeugung, dass davon auszugehen ist, dass sie von deren Realitätsgehalt subjektiv überzeugt sind und in diesem Sinne Scheinerinnerungen entwickelt haben.

„Aufdeckungsarbeit“

Systematisch, oder treffender manisch betriebene „Aufdeckungsarbeit“ an Kindern, aber auch bereits weniger intensive Befragungen von Kindern durch im besten Fall besorgte, möglichweise aber auch wichtigtuerische Bezugspersonen haben zu staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des (vielfachen) schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern geführt.

„Aufdeckungs-arbeit“

Systematisch, oder treffender manisch betriebene „Aufdeckungsarbeit“ an Kindern, aber auch bereits weniger intensive Befragungen von Kindern durch im besten Fall besorgte, möglichweise aber auch wichtigtuerische Bezugspersonen haben zu staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des (vielfachen) schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern geführt.

„Aufdeck-ungsarbeit“

Systematisch, oder treffender manisch betriebene „Aufdeckungsarbeit“ an Kindern, aber auch bereits weniger intensive Befragungen von Kindern durch im besten Fall besorgte, möglichweise aber auch wichtigtuerische Bezugspersonen haben zu staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des (vielfachen) schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern geführt.

Montessori und Worms

Im Verlauf dieser Verfahren, darunter der Münsteraner Montessori-Prozess, die Wormser

Missbrauchsverfahren, bei denen es teilweise zu monatelangen Inhaftierungen der Beschuldigten kam, und an deren Ende sich der Realitätsgehalt von kindlichen Schilderungen über sexuellen Missbrauch als nicht substantiierbar erwiesen hat. Am Ende der Beweisaufnahme im Wormser Missbrauchsverfahren war das Gericht von der Unschuld der in Untersuchungshaft genommenen Beschuldigten überzeugt. Der Vorsitzenden Richter Lorenz begann die mündliche Urteilsbegründung mit den folgenden Worten:

„Den Wormser Massenmissbrauch hat es nie gegeben. Bei allen Angeklagten, für die ein langer Leidensweg zu Ende geht, haben wir uns zu entschuldigen.“

Formen fremdsuggestiver Beeinflussung

Die Formen suggestiver Beeinflussung teile ich für meine Verteidigungsarbeit in sechs Kategorien ein:

Formen fremdsug-gestiver Beeinflus-sung

Die Formen suggestiver Beeinflussung teile ich für meine Verteidigungsarbeit in sechs Kategorien ein:

1. Wiederholung von Fragen

Sie haben gerade eine Vorladung als Beschuldigter aus dem Briefkasten genommen, in der Ihnen eine bestimmte Kriminaldirektion eines Polizeipräsidiums mitteilt, Sie sollen sich zu einer bestimmten Stunde eines bestimmten Tages zu einer Vernehmung einfinden.

Gehen Sie nicht zum Vernehmungstermin! Rufen Sie auch nicht dort an. Weder, um den Termin abzusagen, noch, um Erkundigungen einzuholen, wer, wann, weswegen, aufgrund welcher Vorfälle Strafanzeige gegen Sie erstattet habe.

2. Aufforderung zur Konfabulation

Besonders fatal für das Schaffen von Scheinerinnerungen ist die ausdrückliche Aufforderung zu Konfabulationen, die beispielsweise in im Konjunktiv formulierten Fragen zum Ausdruck kommt:

„Was könnte er denn gesagt haben, während er Deinen Penis berührte?“

Ähnlich fatale Wirkungen hat die Aufforderung, sich ein fiktives Ereignis vorzustellen oder die dem Urheber mitgeteilte Interpretation seiner Zeichnungen oder auch die Deutung seiner Träume, wobei hier die Grenzen zwischen Fremdsuggestion und Wegbereitung für eine Autosuggestion verschwimmen.

Besonders gefährlich bezüglich der Generierung von Scheinerinnerungen sind die Folgen der Aufforderung zu Konfabulationen, wenn diese mit anderen Suggestionsformen wie etwa nachträglichen Informationen, Konformitätsdruck und systematischer Konditionierung kombiniert werden.

Mehrere neue Untersuchungen zeigen, dass auf diese Weise befragten Kindern Gedächtnisinhalte implantiert werden, die später nur noch schwer oder überhaupt nicht mehr von realen Erinnerungen zu unterscheiden sind („Quellenzuschreibungsfehler“), so dass die betroffenen Kinder selbst von der Existenz der zunächst konfabulierten Erlebnisse überzeugt sein können.

3.Nachträgliche Informationen

Eine häufige Suggestionsform ist die Vorgabe von Informationen, die bis zu diesem Zeitpunkt von der befragten Person selbst noch nicht erwähnt wurden.

Die Vorgabe von noch nicht erwähnten Details entspricht exakt dem Paradigma des Falschinformationseffekts, zu dem es inzwischen eine große Zahl von Untersuchungen gibt.

Nachträgliche irreführende (d.h. nicht mit dem ursprünglichen Ereignis übereinstimmende) Informationen erhöhen in eklatantem Maße die Wahrscheinlichkeit, dass fiktive Objekte oder Handlungen von den Suggestionsempfängern als tatsächlich wahrgenommen berichtet werden.

Nach einer sehr umfangreichen Studie aus dem Jahr 1996 wird dieser Effekt noch verstärkt, wenn die falschen Informationen mittels verschiedener Medien (schriftlich, mittels Tonband und Video) dargeboten werden, da sie der befragten Person dann noch authentischer erscheinen.

3.Nachträg-liche Informationen

Eine häufige Suggestionsform ist die Vorgabe von Informationen, die bis zu diesem Zeitpunkt von der befragten Person selbst noch nicht erwähnt wurden.

Die Vorgabe von noch nicht erwähnten Details entspricht exakt dem Paradigma des Falschinformationseffekts, zu dem es inzwischen eine große Zahl von Untersuchungen gibt.

Nachträgliche irreführende (d.h. nicht mit dem ursprünglichen Ereignis übereinstimmende) Informationen erhöhen in eklatantem Maße die Wahrscheinlichkeit, dass fiktive Objekte oder Handlungen von den Suggestionsempfängern als tatsächlich wahrgenommen berichtet werden.

Nach einer sehr umfangreichen Studie aus dem Jahr 1996 wird dieser Effekt noch verstärkt, wenn die falschen Informationen mittels verschiedener Medien (schriftlich, mittels Tonband und Video) dargeboten werden, da sie der befragten Person dann noch authentischer erscheinen.

4. Induktion von Stereotypen

Eine indirekte Methode der Suggestion besteht in der Induzierung eines negativen Stereotyps über den Beschuldigten.

Zur Überwindung der bei Kindern von dem Vernehmenden vermuteten Ängste oder Blockaden sagt dieser Ihnen, dass der Beschuldigte böse Dinge mit Kindern angestellt habe und nun im Gefängnis sei, weshalb das Kind nun unbesorgt seine (negativen) Erlebnisse mit dem Beschuldigten berichten könne. So wird bei dem befragten Kind das Stereotyp eines bösartigen Menschen induziert, dem der sexuelle Missbrauch zuzutrauen ist.

Studien zeigte, dass unter diesen Umstanden vermehrt negative Angaben über die so charakterisierte Person gemacht werden.

5. Systematische Konditionierung

Konditionierungen resultieren daraus, dass erwartungskonforme Antworten positiv verstärkt werden, Angaben, die den Erwartungen widersprechen, dagegen ignoriert werden oder aversive Konsequenzen haben.

Im Falle wiederholter und respektive oder länger andauernder Befragungen findet auf diese Weise eine Verhaltensformung statt, die zu einer eine vermehrte Produktion der positiv verstärkten Inhalte (Belastungen des Beschuldigten) führt.

Zudem erlebt der Befragte (meist ein Kind) eine derartige Befragungssituation aufgrund

ihres Befragungsdrucks selbst als aversiv, d. h. Widerwillen hervorrufend.

Da die befragte Person die für sie unangenehme Erwartungssituation durch erwartungskonforme Angaben beenden kann, gibt sie die vom Vernehmenden erwarteten Antworten, die in den allermeisten Fällen in einer Belastung des Beschuldigten bestehen.

Konditionierungen in Form von selektiver Verstärkung erwarteter Antworten und Ignorierung von bzw. offen aversiver Konsequenzen für Angaben, die nicht den Erwartungen der Befrager entsprechen, sind in Vernehmungsprotokollen nur mit einer gewissen Erfahrung zu identifizieren. Gleichwohl finden sich immer wieder fatale Fälle systematischer Konditionierung:

In einer polizeilichen Befragung eines Kindes anlässlich der Ermittlungen zum Montessori-Verfahren erfolgt eine Konditionierung in Form einer Bewertung des Verhaltens des befragten Kindes, nachdem es selbst auf die mehrfach wiederholte Frage dabei blieb, der Beschuldigte habe ihm nichts getan:

„Ich glaube, Du traust Dich noch nicht so richtig, was zu sagen, [Name des Kindes]. Ich glaube, Du traust Dich noch nicht.“

Ankündigungen positiver oder negativer Konsequenzen, wie sie in der Äußerung einer Mutter zum Ausdruck kommen, stellen ebenfalls eine systematische Konditionierung dar:

„Ich bat [Name des Kindes] noch einmal, alles zu sagen, was er weiß, und deutete an, dass niemand mit solchen Informationen ruhig leben könne. Ich erklärte ihm erneut, dass es besser für ihn sei, wenn er uns alles erzählt.“

Solche konzertierten Aktionen aus positiver Verstärkung erwarteter Angaben, negativer Verstärkung durch Beendigung oder Linderung des Befragungsdrucks nach entsprechenden Äußerungen sowie Tadel für von den Erwartungen des Fragestellers abweichende Aussagen produzieren Scheinerinnerungen an tatsächlich nie stattgefundenen sexuellen Missbrauch.

5. Systema-tische Konditionie-rung

Konditionierungen resultieren daraus, dass erwartungskonforme Antworten positiv verstärkt werden, Angaben, die den Erwartungen widersprechen, dagegen ignoriert werden oder aversive Konsequenzen haben.

Im Falle wiederholter und respektive oder länger andauernder Befragungen findet auf diese Weise eine Verhaltensformung statt, die zu einer eine vermehrte Produktion der positiv verstärkten Inhalte (Belastungen des Beschuldigten) führt.

Zudem erlebt der Befragte (meist ein Kind) eine derartige Befragungssituation aufgrund

ihres Befragungsdrucks selbst als aversiv, d. h. Widerwillen hervorrufend.

Da die befragte Person die für sie unangenehme Erwartungssituation durch erwartungskonforme Angaben beenden kann, gibt sie die vom Vernehmenden erwarteten Antworten, die in den allermeisten Fällen in einer Belastung des Beschuldigten bestehen.

Konditionierungen in Form von selektiver Verstärkung erwarteter Antworten und Ignorierung von bzw. offen aversiver Konsequenzen für Angaben, die nicht den Erwartungen der Befrager entsprechen, sind in Vernehmungsprotokollen nur mit einer gewissen Erfahrung zu identifizieren. Gleichwohl finden sich immer wieder fatale Fälle systematischer Konditionierung:

In einer polizeilichen Befragung eines Kindes anlässlich der Ermittlungen zum Montessori-Verfahren erfolgt eine Konditionierung in Form einer Bewertung des Verhaltens des befragten Kindes, nachdem es selbst auf die mehrfach wiederholte Frage dabei blieb, der Beschuldigte habe ihm nichts getan:

„Ich glaube, Du traust Dich noch nicht so richtig, was zu sagen, [Name des Kindes]. Ich glaube, Du traust Dich noch nicht.“

Ankündigungen positiver oder negativer Konsequenzen, wie sie in der Äußerung einer Mutter zum Ausdruck kommen, stellen ebenfalls eine systematische Konditionierung dar:

„Ich bat [Name des Kindes] noch einmal, alles zu sagen, was er weiß, und deutete an, dass niemand mit solchen Informationen ruhig leben könne. Ich erklärte ihm erneut, dass es besser für ihn sei, wenn er uns alles erzählt.“

Solche konzertierten Aktionen aus positiver Verstärkung erwarteter Angaben, negativer Verstärkung durch Beendigung oder Linderung des Befragungsdrucks nach entsprechenden Äußerungen sowie Tadel für von den Erwartungen des Fragestellers abweichende Aussagen produzieren Scheinerinnerungen an tatsächlich nie stattgefundenen sexuellen Missbrauch.

6. Konformitäts-druck

Sind von Sachverhalten mehrere Personen betroffen (Verdacht eines Missbrauchs mehrere Kinder durch einen Beschuldigten), werden durch Vorgaben dessen, was andere angeblich Betroffene erzählt hätten, nicht nur nachträgliche (möglicherweise falsche) Informationen vermittelt, die die Aussage der befragten Person beeinflussen können. Es wird auch in Verbindung mit positiver bzw. negativer Bewertung bestimmter Reaktionen bei der befragten Person der Druck bzw. das Bedürfnis erzeugt, sich konform zu den anderen, vom Vernehmer „zitierten“ Personen zu verhalten und – ebenso wie die anderen – entsprechende Angaben zu liefern.

So kommt es teilweise zur Bestätigung konkret vorgegebener (falscher) Details eines selbst erlebten Handlungsgeschehens, teilweise aber auch zur Generierung von Scheinerinnerungen kompletter Episoden.

Die beschriebene suggestive Wirkung eines so aufgebauten Konformitätsdrucks wurde von Binnet bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts belegt

6. Konformitätsdruck

Sind von Sachverhalten mehrere Personen betroffen (Verdacht eines Missbrauchs mehrere Kinder durch einen Beschuldigten), werden durch Vorgaben dessen, was andere angeblich Betroffene erzählt hätten, nicht nur nachträgliche (möglicherweise falsche) Informationen vermittelt, die die Aussage der befragten Person beeinflussen können. Es wird auch in Verbindung mit positiver bzw. negativer Bewertung bestimmter Reaktionen bei der befragten Person der Druck bzw. das Bedürfnis erzeugt, sich konform zu den anderen, vom Vernehmer „zitierten“ Personen zu verhalten und – ebenso wie die anderen – entsprechende Angaben zu liefern.

So kommt es teilweise zur Bestätigung konkret vorgegebener (falscher) Details eines selbst erlebten Handlungsgeschehens, teilweise aber auch zur Generierung von Scheinerinnerungen kompletter Episoden.

Die beschriebene suggestive Wirkung eines so aufgebauten Konformitätsdrucks wurde von Binnet bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts belegt

Suggestibilität und vorhandenes Wissen

Einschlägiges Wissen oder Vorerfahrungen, die das mutmaßliche Missbrauchsgeschehen betreffen, haben Einfluss auf die Suggestibilität (d. h. Empfänglichkeit für suggestives Einwirken) von Kindern und Erwachsenen.

Fehlendes Skriptwissen über das relevante Ereignis setzte die Neigung, suggestive Vorgaben zu übernehmen, herab.

Ist einschlägiges Wissen über das mutmaßliche Missbrauchsgeschehen vorhanden, hängt die Suggestibilität bzw. Suggestionsresistenz von der Kompatibilität zwischen dem Originalereignis, der Falschinformation und dem Vorwissen ab:

Wenn das Vorwissen mit dem relevanten Ereignis übereinstimmt, verringert dies die Empfänglichkeit für suggestive Einflussnahmen. Es kommt jedoch häufig zu einer Übernahme der Falschinformationen. wenn es sich bei der Falschinformation um sehr unbedeutende oder schemakonsistente Inhalte handelt oder die Falschinformation sich logisch aus der Originalinformation ableiten lässt.

Wenn dagegen Diskrepanzen zwischen dem Vorwissen und dem mutmaßlichen Missbrauchsgeschehen bestehen, führen suggerierte Fehlinformationen, die konsistent mit dem Vorwissen sind, zu einer erhöhten Suggestibilität.

Es ist daher auch Sache des Verteidigers, eine zeugenbezogene Fragestrategie zu entwerfen, die es ermöglicht, das einschlägige Zeugenwissen und eine eventuelle Vorerfahrung nicht nur seiner bzw. ihrer Existenz nach feststellen, sondern auch dessen bzw. deren Inhalt so genau wie möglich festzustellen.

Suggestibili-tät und vor-handenes Wissen

Einschlägiges Wissen oder Vorerfahrungen, die das mutmaßliche Missbrauchsgeschehen betreffen, haben Einfluss auf die Suggestibilität (d. h. Empfänglichkeit für suggestives Einwirken) von Kindern und Erwachsenen.

Fehlendes Skriptwissen über das relevante Ereignis setzte die Neigung, suggestive Vorgaben zu übernehmen, herab.

Ist einschlägiges Wissen über das mutmaßliche Missbrauchsgeschehen vorhanden, hängt die Suggestibilität bzw. Suggestionsresistenz von der Kompatibilität zwischen dem Originalereignis, der Falschinformation und dem Vorwissen ab:

Wenn das Vorwissen mit dem relevanten Ereignis übereinstimmt, verringert dies die Empfänglichkeit für suggestive Einflussnahmen. Es kommt jedoch häufig zu einer Übernahme der Falschinformationen. wenn es sich bei der Falschinformation um sehr unbedeutende oder schemakonsistente Inhalte handelt oder die Falschinformation sich logisch aus der Originalinformation ableiten lässt.

Wenn dagegen Diskrepanzen zwischen dem Vorwissen und dem mutmaßlichen Missbrauchsgeschehen bestehen, führen suggerierte Fehlinformationen, die konsistent mit dem Vorwissen sind, zu einer erhöhten Suggestibilität.

Es ist daher auch Sache des Verteidigers, eine zeugenbezogene Fragestrategie zu entwerfen, die es ermöglicht, das einschlägige Zeugenwissen und eine eventuelle Vorerfahrung nicht nur seiner bzw. ihrer Existenz nach feststellen, sondern auch dessen bzw. deren Inhalt so genau wie möglich festzustellen.

Aufgabe des Verteidigers

Diese empirisch belegten Erkenntnisse nur vorzutragen, verfängt bei vielen Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren nicht, auch manche Strafkammern beginnen das Verteidigungsvorbringe erst dann ernst zu nehmen, wenn es mit wissenschaftlichen Quellen belegt ist. Ein Großteil meiner Arbeit als Strafverteidiger besteht darin, diese Quellen aufzuspüren, sie zu systematisieren, und diesen Fundus monatsaktuell in einer Datenbank abrufbar zu halten, womit meine beiden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen betraut sind.