Die DDR – ein Unrechtsstaat!
Im Gegensatz zur SED bekam "Die Linke" keine 98,85%
Am nördlichen Rhein und in Wesfalen hat so mancher gewählt, etwa jeder Zweite.
„Die Linke“ wählten 2,1 %.
Ein erfreuliches Ergebnis für jeden Freiheitsliebenden. Es sind also kaum mehr als zwei Prozent derjenigen, die wählten, der Auffassung, dass die DDR kein Unrechtsstaat war – das ist ja die offizielle Lesart der „Die Linke“.
Ein führender Genosse aus dem Westen, der sich in der DDR also besonders gut auskennen muss, im dritten ehelichen Anlauf nun Gemahl von Frau Germana Alberti vom Hofe und zugleich Ministerpräsident Thüringens, ließ uns wissen, dass er den Begriff „Unrechtsstaat“ für die DDR nicht verwenden würde und bezweifelte, dass der Schießbefehl an der Mauer als „zwingende Todesandrohung im strafrechtlichen Sinne“ gewertet werden kann.
Die Formulierung „zwingende Drohung“ ist bereits Blödsinn, da der Drohung das Element des Zwanges im Falle eines bestimmten Verhaltens des Bedrohten innewohnt, andernfalls wäre es keine.
Unabhängig von den Schwierigkeiten mit der Logik, die diese Formulierung erkennen lässt, ist es für die Bewertung eines Staates als Unrechtsstaat irrelevant, ob er „Drohungen im Sinne des Strafrechts“ ausspricht oder nicht. (Welches Strafrecht soll im Übrigen denn hier gemeint sein, das der DDR oder das der BRD?) Entscheidend ist, wie die Staatsorgane handeln (lassen):
Eine mit Minenfeldern, Selbstschussanlagen, Hundelaufstreifen und bewaffneten Grenzsoldaten ausgerüstete Grenze und dem Faktum, dass in mehr als 200 Fällen auf eigene Bürger, die nichts weiter als weg wollten, geschossen worden ist und einige nur durch Feuerschutz von Westberlinern Polizisten in Form der Erwiderung des Feuers dem Tode und der DDR entkamen, lässt den Staat, der solches planvoll organisiert und umsetzt, zum Unrechtsstaat – und zu nichts anderem – werden.
Ob die Bekannten und Verwandten der 140 an der Mauer von den DDR-Grenztruppen Niedergemetzelten [Literaturempfehlung: https://www.chronik-der-mauer.de/todesopfer/] und die von der Staatssicherheit, dem Nachfolgeverein der Gestapo, Zermürbten [zweite Empfehlung: https://www.bpb.de/themen/deutsche-teilung/stasi/218417/psychofolgen-bis-heute-zersetzungs-opfer-der-ddr-geheimpolizei/] der These, die DDR sei kein Unrechtsstaat, da der Schießbefehl ja keine „zwingende Todesandrohung im strafrechtlichen Sinne“ gewesen sei, zustimmen, wird nicht zu klären sein. Ich habe meine Zweifel.
Geklärt worden ist heute indessen, dass 2,1 % der nordrheinwestfälischen Wähler diesen im Ramelowschen Gestammel zutage tretenden menschenverachtenden Schwachsinn unterstützen. 2,1% Totalausfälle verkraftet unser Rechtsstaat.
Den kann man übrigens – sollte es einem anderswo besser gefallen – jederzeit und bar jedes Ausreiseantrages verlassen, ohne von Volksarmisten niedergeschossen zu werden.